{"id":61,"date":"2021-04-02T19:31:00","date_gmt":"2021-04-02T19:31:00","guid":{"rendered":"https:\/\/hannoversche-kunstplattform.de\/?page_id=61"},"modified":"2021-04-03T00:47:41","modified_gmt":"2021-04-03T00:47:41","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hannoversche-kunstplattform.de\/?page_id=61","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung Hannoversche Kunstplattform e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eHannoversche Kunstplattform\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach Eintragung f\u00fchrt der Verein das K\u00fcrzel e.V.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in 30900 Wedemark in der Region Hannover, Deutschland.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>2 Zweck und Aufgaben des Vereines<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Zweck des Vereins ist:<\/p>\n<ul>\n<li>Die F\u00f6rderung kultureller und musikalischer Zwecke im Bereich der zeitgen\u00f6ssischen und elektronischen Musik- und Kulturszene:\n<ol>\n<li>Zu diesem Zweck werden regelm\u00e4\u00dfige Club- und Open Air Veranstaltungen organisiert und durchgef\u00fchrt. Zus\u00e4tzlich soll langfristig ein j\u00e4hrlich stattfindendes Festival in der Region Hannover konzipiert und durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>Die Veranstaltungen sollen als Plattform f\u00fcr regionale und \u00fcberregionale Musiker*Innen und K\u00fcnstler*Innen dienen, die ihr Repertoire auf dem Gel\u00e4nde der Veranstaltung den Besucher*Innen pr\u00e4sentieren k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Durch Auftritte von Musiker*Innen und K\u00fcnstler*Innen multikultureller Herkunft soll<br \/>der Horizont der Zuschauer*Innen erweitert und Akzeptanz gef\u00f6rdert werden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die F\u00f6rderung eines positiven Heimartbegriffs, insbesondere von jungen Erwachsenen in der Region Hannover:\n<ol>\n<li>Bei der Organisation der vom Verein geplanten Veranstaltungen kann jede*r Interessierte teilnehmen und sich auf vielf\u00e4ltige Weise engagieren. Es besteht die M\u00f6glichkeit des kreativen und selbstbestimmten Einbringens eigener Ideen und Vorstellungen im Kreis des Organisationsteams. Es k\u00f6nnen auf diese Weise Organisationsf\u00e4higkeiten und Talente gef\u00f6rdert werden.<\/li>\n<li>Ein positives Heimatgef\u00fchl wird durch das eigene Engagement gef\u00f6rdert, indem eine Veranstaltung insbesondere f\u00fcr die Bewohner*Innen der Region Hannover geschaffen wird, in der sich jede*r einbringen und verwirklichen kann.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>F\u00f6rderung des \u201eNon- Profit- und Nachhaltigkeitsgedanken\u201c:\n<ol>\n<li>Die Organisation der Club- und Open Air Veranstaltungen, sowie das geplante Festival sollen im Sinne der Nachhaltigkeit ausgerichtet &nbsp;&nbsp; Das&nbsp;&nbsp; bedeutet &nbsp;&nbsp;sowohl&nbsp;&nbsp; eine&nbsp;&nbsp; umwelt-&nbsp;&nbsp; und&nbsp;&nbsp; klima-freundliche Gestaltung der Veranstaltung, als auch die Erf\u00fcllung von&nbsp; Kriterien der Barrierefreiheit, um m\u00f6glichst allen Menschen die Teilhabe an den Veranstaltungen zu gew\u00e4hrleisten.<\/li>\n<li>Wenn Gewinne erzielt werden, die \u00fcber die notwendigen R\u00fccklagen f\u00fcr die Realisierung der Veranstaltungen hinausgehen, werden diese an gemeinn\u00fctzige, sozial, kulturell und\/ oder \u00f6kologisch engagierte K\u00f6rperschaften gespendet. Somit kann hilfsbed\u00fcrftigen Menschen und der Umwelt geholfen werden und gleichzeitig Aufkl\u00e4rungsarbeit f\u00fcr gesellschaftliche Probleme stattfinden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins sind ausschlie\u00dflich zu satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecken zu verwenden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder der Vereinsorgane nehmen ihre Aufgaben grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich wahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>4 Mittelverwendung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Vorstandsaufgaben und aktiven Mitgliedern zugewiesene Aufgaben k\u00f6nnen im Rahmen der<\/li>\n<\/ol>\n<p>haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten durch Beschluss der Mitgliederversammlung entgeltlich auf<\/p>\n<p>Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a73 Nr. 26a<\/p>\n<p>des Einkommensteuergesetz (EStG) ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Vereinsmitglieder haben einen Anspruch auf Erstattung von Auslagen f\u00fcr Aufwendungen, die ihnen<\/li>\n<\/ol>\n<p>nachweislich f\u00fcr den Verein entstanden sind. Solche Aufwendungen umfassen insbesondere:<\/p>\n<ol>\n<li>Fahrt- und Reisekosten<\/li>\n<li>Mehraufwendungen f\u00fcr Verpflegungen<\/li>\n<li>Telefonkosten<\/li>\n<li>Porto<\/li>\n<\/ol>\n<p>Diese Kosten m\u00fcssen dem Kassenwart schriftlich belegt werden. Umfang und Bedingungen der<\/p>\n<p>Kostenerstattungen werden durch die Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Keine Person darf durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Der Verein darf seine Mittel teilweise einer R\u00fccklage zuf\u00fchren, soweit dies erforderlich ist, um seine steuerbeg\u00fcnstigten satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke nachhaltig erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen (gebundene R\u00fccklage gem. \u00a762 Absatz 1 Nr.1 AO).<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>5 Organe des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Organe des Vereins sind:<\/li>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>6 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Jede (vollj\u00e4hrige) nat\u00fcrliche Person und jede juristische Person, die die Satzung anerkennt und den Vereinszweck unterst\u00fctzt kann die Mitgliedschaft erhalten.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme eines Mitgliedes. Im Falle einer Ablehnung, die unbegr\u00fcndet sein kann, entscheidet auf Verlangen des Antragstellers die Mitgliederversammlung erneut.<\/li>\n<li>Datenschutzerkl\u00e4rung<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Mit dem Beitritt eines Mitglieds wird seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung aufgenommen. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen<\/p>\n<p>Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der<\/p>\n<p>Kenntnisnahme Dritter gesch\u00fctzt. Sonstige Informationen und Informationen \u00fcber<\/p>\n<p>Nichtmitglieder werden grunds\u00e4tzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur F\u00f6rderung des<\/p>\n<p>Vereinszweckes n\u00fctzlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person<\/p>\n<p>ein schutzw\u00fcrdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.<\/p>\n<ol>\n<li>Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgeh\u00e4ndigt, die im Verein eine besondere Funktion aus\u00fcben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsm\u00e4\u00dfigen Rechte ben\u00f6tigt, h\u00e4ndigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.<\/li>\n<li>Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gem\u00e4\u00df der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Best\u00e4tigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>7 Formen der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Verein kennt zwei Formen von Mitgliedschaft:\n<ol>\n<li>Aktive Mitglieder<\/li>\n<li>Passive Mitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Aktive Mitglieder betreuen bestimmte Projekte oder \u00fcbernehmen bestimmte Aufgabenbereiche<\/li>\n<\/ol>\n<p>innerhalb des Vereinszweckes. F\u00fcr sie gilt:<\/p>\n<ol>\n<li>Sie haben gleiches Stimmrecht.<\/li>\n<li>Die Ernennung zum aktiven Mitglied erfolgt durch die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Passive Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme und Antragstellung bei der Mitgliederversammlung.<br \/>Sie haben eingeschr\u00e4nktes Stimmrecht (kein Stimmrecht).<\/li>\n<li>Aktive und passive Mitglieder zahlen mindestens den festgelegten Mitgliedsbeitrag.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>8 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<\/li>\n<li>Der Austritt muss dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich erkl\u00e4rt werden. Der Austritt kann nur mit einer<\/li>\n<\/ol>\n<p>Frist von einem Monat vor Ende des Quartals bewilligt werden.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Ein Mitglied kann von dem Vorstand mit Begr\u00fcndung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ausschluss eine Mitgliedes ist m\u00f6glich, wenn es<\/p>\n<ol>\n<li>die satzungsgem\u00e4\u00dfe Verpflichtung erheblich verletzt<\/li>\n<li>mit der Beitragszahlung mit \u00fcber einem Quartalsbeitrag im R\u00fcckstand ist<\/li>\n<li>schwer gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft<\/li>\n<\/ol>\n<p>Dem\/der Betroffenen muss vor der Entscheidung des Ausschlusses die Gelegenheit zu einer<\/p>\n<p>Stellungnahme gegeben werden. Hierf\u00fcr wird der\/die Betroffene schriftlich mit einer Frist zu einer<\/p>\n<p>Unterhaltung mit dem Vorstand geladen. Die Mindestfrist betr\u00e4gt 10 Tage und beginnt mit dem Tage<\/p>\n<p>der Absendung. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss wird dem Mitglied per Einschreiben oder elektronisch zugesandt.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Gegen die Entscheidung ist eine Berufung bei der Mitgliederversammlung m\u00f6glich. Diese muss binnen drei Wochen nach Erhalt der Ausschlusserkl\u00e4rung schriftlich eingereicht werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt f\u00e4llig<\/p>\n<p>gewordenen Beitr\u00e4ge bestehen.<\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>9 Rechte und Pflichten der Mitglieder <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Jedes Mitglied hat das Recht bei der Unterst\u00fctzung des Vereins mitzuwirken und im Rahmen des<\/li>\n<\/ol>\n<p>Vereinszweckes an den Veranstaltungen teilzunehmen.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Jedes Mitglied hat das Recht zur Antragstellung.<\/li>\n<li>Das Stimm- und Wahlrecht unterscheidet sich f\u00fcr aktive und passive Mitglieder. Vorstandsmitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<p>werden in Abstimmungen behandelt, wie aktive Mitglieder.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Jedes vollj\u00e4hrige gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Mitglied kann von der Mitgliederversammlung zum aktiven Mitglied und in den Vorstand gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern und deren Umsetzung zu<\/li>\n<\/ol>\n<p>unterst\u00fctzen.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Die Mitglieder sind zu gegenseitiger Solidarit\u00e4t aufgefordert.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>10 Mitgliedsbeitr\u00e4ge <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge richten sich nach der Mitgliedsbeitragsordnung.<\/li>\n<li>Bei der Festlegung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen oder Aufnahmegeb\u00fchren durch die Mitgliederversammlung muss die Offenheit des Vereins f\u00fcr die Allgemeinheit ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegeb\u00fchr und den Mitgliedsbeitr\u00e4gen befreit.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen der Mitgliedsbeitr\u00e4ge m\u00fcssen mit einer absoluten Mehrheit entschieden werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>11 Die Mitgliederversammlung und Beschlussfassung <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:\n<ol>\n<li>\u00c4nderungen der Satzung,<\/li>\n<li>die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li>\n<li>die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder in den F\u00e4llen des \u00a73 Nr. 2 Satz 3, die Ernennung von<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ehrenmitgliedern sowie den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,<\/p>\n<ol>\n<li>die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands,<\/li>\n<li>die Entgegennahme des Jahresberichts und des Pr\u00fcfberichtes der Kassenpr\u00fcfer und die<\/li>\n<\/ol>\n<p>Entlassung des Vorstands und gegebenenfalls von aktiven Mitgliedern,<\/p>\n<ol>\n<li>die Festsetzung der Aufnahmegeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung wird von dem Vorstand mindestens einmal j\u00e4hrlich<\/li>\n<\/ol>\n<p>einberufen. Dies sollte nach M\u00f6glichkeit im ersten Quartal erfolgen. Die Einladung erfolgt schriftlich<\/p>\n<p>mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen, eine Aufforderung zur Erg\u00e4nzung der Tagesordnung sollte<\/p>\n<p>enthalten sein. Die Tagesordnung muss mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>versandt werden.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragt. Soweit die Umst\u00e4nde dies zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten, die Tagesordnung sollte nach M\u00f6glichkeit etwa eine Woche vor der Versammlung bekannt gegeben werden.<\/li>\n<li>Die Einladungen k\u00f6nnen auch elektronisch, etwa in einer E-Mail versandt werden.<\/li>\n<li>Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. \u00dcber den Antrag entscheidet der Vorstand. \u00dcber Antr\u00e4ge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht f\u00fcr Antr\u00e4ge, die eine \u00c4nderung der Satzung, die Aufl\u00f6sung des Vereins oder \u00c4nderungen der Mitgliedsbeitr\u00e4ge zum Gegenstand haben.<\/li>\n<li>Stimmberechtigt bei der Mitgliederversammlung sind:\n<ol>\n<li>Die anwesenden aktiven Mitglieder<\/li>\n<li>Durch schriftliche Vollmacht vertretene Mitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem<\/li>\n<\/ol>\n<p>Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Versammlungsleiter geleitet.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten<\/li>\n<\/ol>\n<p>Vereinsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb<\/p>\n<p>von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen.<\/p>\n<p>Diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der<\/p>\n<p>Einladung hinzuweisen.<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li>Die Mitgliederversammlung bestimmt bei der Er\u00f6ffnung der Versammlung den Protokollf\u00fchrer. \u00dcber<\/li>\n<\/ol>\n<p>die gefassten Beschl\u00fcsse und nach M\u00f6glichkeit auch \u00fcber den Ablauf der Mitgliederversammlung ist<\/p>\n<p>ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.<\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>12 Stimmrecht und Beschlussfassung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Das Stimmrecht und die Stimmwertung unterscheidet sich f\u00fcr passive und aktive Mitglieder,<\/li>\n<\/ol>\n<p>Vorstandsmitglieder haben in Abstimmungen die gleichen Rechte wie aktive Mitglieder.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Aktive Mitglieder haben volles Stimmrecht, jede Stimme z\u00e4hlt gleichwertig.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten<\/li>\n<\/ol>\n<p>Vereinsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der<\/p>\n<p>Einladung hinzuweisen.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in offener Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der<\/li>\n<\/ol>\n<p>Stimmen der stimmberechtigten anwesenden und durch Vollmacht vertretenden Mitglieder.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Bei Vorstandswahlen entscheidet die absolute Mehrheit der Stimmberechtigten unter Ber\u00fccksichtigung der Stimmwertung. Kann kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden<\/li>\n<\/ol>\n<p>Mitglieder auf sich vereinen, ist gew\u00e4hlt, wer die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuf\u00fchren. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>\u00dcber Satzungs\u00e4nderungen oder die Aufl\u00f6sung des Vereins entscheiden drei Viertel der<\/li>\n<\/ol>\n<p>Stimmberechtigten unter Ber\u00fccksichtigung der Stimmwertung.<\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>13 Der Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach \u00a7 26 BGB und die F\u00fchrung seiner Gesch\u00e4fte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:\n<ol>\n<li>die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschlie\u00dflich der Aufstellung der Tagesordnung,<\/li>\n<li>die Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung sofern diese Aufgaben nicht mit<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Beschluss auf andere aktive Mitglieder \u00fcbertragen wurden,<\/p>\n<ol>\n<li>die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Anfertigung des Jahresberichts,<\/li>\n<li>die Aufnahme neuer Mitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der Vorstand besteht aus mindestens vier Vorstandsmitgliedern.<\/li>\n<li>Die Vertretung bei Rechtsgesch\u00e4ften kann grunds\u00e4tzlich nur durch die nach \u00a7 26 BGB bestimmten Vorstandsmitglieder erfolgen.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von einem Jahr einzeln gew\u00e4hlt. Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins sein; mit der<\/li>\n<\/ol>\n<p>Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die<\/p>\n<p>vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung sind zul\u00e4ssig. Ein Mitglied<\/p>\n<p>bleibt nach Ablauf der regul\u00e4ren Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein<\/p>\n<p>Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied<\/p>\n<p>des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu<\/p>\n<p>w\u00e4hlen.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen<\/li>\n<\/ol>\n<p>Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll<\/p>\n<p>eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens \u00be der Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei<\/li>\n<\/ol>\n<p>Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines<\/p>\n<p>Stellvertreters.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollf\u00fchrer sowie<\/li>\n<\/ol>\n<p>vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben. Die Protokolle \u00fcber Entscheidungen des Vorstandes sind f\u00fcr die Aktiven Mitglieder zur Verf\u00fcgung zu stellen. Entscheidungen werden zeitnah kommuniziert.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>14 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von einem Jahr zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht<\/li>\n<\/ol>\n<p>Mitglieder des Vorstandes sein d\u00fcrfen, aber aktive Mitglieder sein m\u00fcssen.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Kasse des Vereins einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege mindestens<\/li>\n<\/ol>\n<p>einmal im Gesch\u00e4ftsjahr sachlich und rechnerisch zu Pr\u00fcfen und dem Vorstand jeweils schriftlich<\/p>\n<p>Bericht zu erstatten. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfbericht und<\/p>\n<p>beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Vorstandes.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 15 Abteilungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Verein kann \u00fcber Abteilungen verf\u00fcgen. Innerhalb des Vereins k\u00f6nnen f\u00fcr unterschiedliche<\/li>\n<\/ol>\n<p>kulturelle Aktivit\u00e4ten gesonderte Abteilungen eingerichtet werden. Die Abteilungen sind rechtlich<\/p>\n<p>unselbst\u00e4ndige Untergliederungen des Vereins. Der Vorstand kann die Gr\u00fcndung von Abteilungen<\/p>\n<p>beschlie\u00dfen. Die Abteilungen arbeiten fachlich und wirtschaftlich selbst\u00e4ndig, sind aber verpflichtet,<\/p>\n<p>jederzeit mit dem Vorstand R\u00fccksprache zu halten und \u00fcber ihre Kassenverh\u00e4ltnisse Rechenschaft abzulegen.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Jede Abteilung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von einem Jahr eine*n Abteilungsleiter*in. Der Vorstand best\u00e4tigt die Abteilungsleiter*innen durch Beschluss. Die Best\u00e4tigung kann unter Angabe von Gr\u00fcnden abgelehnt werden. Die Mitglieder der Abteilung m\u00fcssen dann erneut eine*n Abteilungsleiter*in w\u00e4hlen. Wird der\/die abgelehnte Abteilungsleiter*in erneut gew\u00e4hlt, best\u00e4tigt die<\/li>\n<\/ol>\n<p>Mitgliederversammlung den\/die Abteilungsleiter*in. Lehnt die Mitgliederversammlung den\/die<\/p>\n<p>gew\u00e4hlten Abteilungsleiter*in ab, muss die Abteilung eine*n neuen Abteilungsleiter*in w\u00e4hlen.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Der Vorstand kann einen Abteilungsleiter*in durch Beschluss abberufen. Der\/Die betroffene<\/li>\n<\/ol>\n<p>Abteilungsleiter*in ist vorher anzuh\u00f6ren.<\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>16 Ehrenmitglieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Durch den Vorstand k\u00f6nnen Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, auf Vorschlag des Vorsitzenden mit einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten unter Ber\u00fccksichtigung der Stimmwertung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese werden nach ihrer Ernennung auf Lebenszeit zu stimmberechtigten aber beitragsfreien Ehrenmitgliedern des Vereins.<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>17 Aufl\u00f6sung des Vereins, Beendigung aus anderen Gr\u00fcnden, Wegfall beg\u00fcnstigter Zwecke<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Vereins muss eine gesonderte Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt mindestens zwei Wochen, unter Benennung des Grundes. Die Aufl\u00f6sung wird mit einer Dreiviertelmehrheit der Stimmberechtigten entschieden. Sollte die notwendige Anzahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder nach dreimaligem Einberufen nicht erreicht werden, kann die Aufl\u00f6sung des Vereins ungeachtet der Anzahl der Anwesenden mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/li>\n<li>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter<\/li>\n<\/ol>\n<p>gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen<\/p>\n<p>Personen beruft.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Bei Aufl\u00f6sung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder einer andere steuerbeg\u00fcnstigten<\/li>\n<\/ol>\n<p>K\u00f6rperschaft f\u00fcr die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund<\/li>\n<\/ol>\n<p>aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n<\/p>\n<p>Gr\u00fcndungsdatum 22.08.17,<\/p>\n<p>\u00c4nderungsdatum 17.02.18,<\/p>\n<p>\u00c4nderungsdatum 20.09.18<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Hannoversche Kunstplattform e.V. &nbsp; 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eHannoversche Kunstplattform\u201c. 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